Solange es die Hunderasse, das Alter und der Gesundheitszustand erlauben, spricht nichts dagegen, Hunde auch im Freien – also im Garten zu halten. Dafür ist es allerdings notwendig, einige Maßnahmen zu ergreifen und dem Hund die Möglichkeit zu geben, sich jederzeit an die Witterungsverhältnisse anpassen zu können bzw. ihm einen schattigen und wärmegedämmten Unterschlupf zu bieten. Was sollte man in diesem Zusammenhang beachten und was ist darüber hinaus notwendig, um einen Hund im Garten zu halten?

Ist der Garten überhaupt geeignet?

Wer neben der Hundehaltung auch plant, Zierpflanzen oder andere empfindliche Pflanzen in den Garten zu setzen, sollte diesen Bereich im Zweifel vom restlichen Garten abtrennen. Im besten Fall besteht ein Hundegarten aus einer großen Fläche, die dem Hund ausreichend Auslauf bietet, und einem strapazierfähigen Rasen.

Um den Hund vom Verlassen des Grundstücks zu hindern bzw. auch andere Hunde vom eintreten in den Garten, empfiehlt sich ein ausreichend hoher Zaun mit solidem Fundament deutlich besser als eine Hecke, da diese zum einen meist durchlässig sind und vielfach auch giftig sind oder Dornen aufweisen, an denen Hunde sich verletzen können. Unter folgendem Link finden sich weiterführende Informationen für den richtigen Zaun bei Hunden im Garten.

Was sagt die Gesetzeslage?

Wer einen Hund oder mehrere Hunde im Garten halten möchte, muss zunächst einmal die Tierschutz-Hundeverordnung, genauer gesagt § 4 ebendieser Verordnung, namens „Anforderungen an das Halten im Freien“. Daraus gehen folgende Bedingungen hervor, die Hundehalter einhalten müssen:

– Eine Schutzhütte ist obligatorisch

Eine Schutzhütte, im allgemeinen Sprachgebrauch Hundehütte, ist für das Halten im Garten eine der absoluten Grundvoraussetzungen. Das Material der Hütte muss Wärme-dämmend und natürlich ungefährlich für die Gesundheit des Hundes sein. Sofern die Hütte nicht beheizt werden kann, muss sie derart isoliert und dimensioniert werden, dass der Hund in der Lage ist, sie mit seiner Körperwärme warmzuhalten. Weiterhin muss garantiert sein, dass der Hund sich in der Hütte artgerecht bewegen und im Liegen komplett ausstrecken kann. Dass die Hütte keine scharfen Kanten oder Ähnliches aufweist, woran der Hund sich verletzen könnte, sollte ebenso klar sein, wie dass die Liegefläche stets trocken ist.

Darüber hinaus brauchen Hunde auch einen geschützten Liegeplatz im Freien, zusätzlich zur Schutzhütte. Dieser sollte schattig und möglichst witterungsgeschützt liegen und jederzeit ein bequemes Verweilen an der frischen Luft ermöglichen.

– Ob drinnen oder draußen: Hunde müssen artgerecht gehalten werden

Eine artgerechte Haltung muss selbstverständlich stets gewährleistet werden, wenn Hunde draußen gehalten werden. Die allgemeinen Anforderungen an das Halten sehen unter anderem vor, dass Hunde mehrmals täglich ausreichenden Umgang mit dem Hundehalter haben müssen, sowie regelmäßig auch Kontakt zu Artgenossen. Wer mehrere Hunde auf einem Grundstück hält, muss gewährleisten, dass jedem Hund ein Liegeplatz und eine Schutzhütte zur Verfügung stehen. Weiterführende Informationen rund um den Vierbeiner finden sich auch auf der Hunde-Welt.

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